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Beschwerdeordnung MIROTEX s.r.o.

Beschwerdeordnung MIROTEX s.r.o.

Basisdaten:

MIROTEX s.r.o.

ID: 049 07 299

Sitz: gen. Píky 319/14, Řepčín, 779 00 Olomouc

Gesellschaft eingeschrieben im Handelsregister unter Kreisgericht Ostrava, Abteilung C, Registerblatt 65569

Geschäftsführer und Warenlieferant/Verkäufer:

 

MIROTEX s.r.o.

ID: 049 07 299

St. Nr.: CZ04907299

Mit Sitz gen. Píky 319/14, Řepčín, 779 00 Olomouc

Gesellschaft eingeschrieben im Handelsregister unter Kreisgericht Ostrava, Abteilung C, Registerblatt 65569

E-Mail: office@silvernite.eu

Bankverbindung: 1115352/0100

Datenpostfach: gyrq7ua

Beschwerdeverfahren MIROTEX s.r.o. ist gültig und verbindlich zum 01.10.2020.

Diese Beschwerdeordnung der Gesellschaft MIROTEX s.r.o., regelt die Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer – der Gesellschaft MIROTEX s.r.o., und zwar vor allem im Rahmen einer Beschwerde über die antibakterielle Kleidung SILVERNITE®, die Kaschmir- und Wollbekleidung EXQUISIV® und weiterer von der Gesellschaft MIROTEX s.r.o angebotenen Produkte.

 

I. Grundlegende Bestimmungen

1.1.Der Verkäufer ist die Gesellschaft MIROTEX s.r.o., ID: 04907299, mit Sitz in gen. Píky 319/14, Řepčín, 779 00 Olomouc, eingeschrieben im Handelsregister am Kreisgericht Ostrava, Abteilung C, Registerblatt 65569, E-Mail: office@silvernite.eu (nachfolgend nur "Verkäufer").

1.2.Der Käufer ist eine physische oder rechtliche Person, oder der Verbraucher, die sich gegenüber dem Verkäufer auf der anderen Seite der vertraglichen Beziehung befindet (nachfolgend nur "Käufer" oder „Kunde“). Der Verbraucher, nach der Bestimmung § 419 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., des Zivilgesetzbuches, in der gültigen Fassung und nach der Bestimmung § 2 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. in der gültigen Fassung, ist „jeder Mensch, der außerhalb des Rahmens seiner unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb des Rahmens einer selbständigen Leistung seines Berufes einen Vertrag mit dem Unternehmer abschließt oder mit ihm anderweitig verhandelt.“ (nachfolgend nur "Verbraucher").

1.3.Ware: bewegliche Sachen, die ein Gegenstand des Kaufvertrages sind, vor allem Bekleidung und Bekleidungszubehör.

1.4.Kaufvertrag: Vertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wurde und dessen Konsequenz die Pflicht des Verkäufers dem Käufer die Ware zu liefern und die Pflicht des Käufers die Ware zu übernehmen und zu bezahlen ist.

1.5.E-Shop: Internetgeschäft, das durch den Verkäufer unter der Internetadresse www.silvernite.eu betrieben wird

II. Grundvoraussetzungen

2.1. Grundvoraussetzung für die Erfüllung des Gebrauchswertes der Ware ist eine entsprechende Wahl der Ware durch den Käufer, und zwar nach deren Art, Größe und Nutzungszweck, sowie aus der Sicht der Erfüllung der Bedürfnisse des Käufers.

2.2. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer keine Verantwortung für eine stark abgenutzte Ware trägt, bei der die Abnutzung durch die Wahl einer unangemessenen Größe, die den Bedürfnissen des Käufers nicht entspricht, verursacht wurde (Folge einer übermäßigen Stoffbeanspruchung).

2.3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass man die Garantiefrist nicht mit der Lebensdauer der Ware verwechseln kann. Die Lebensdauer der Ware wird durch die Art und die Intensität ihrer Nutzung bestimmt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es durch eine intensive Nutzung zur Beschädigung oder zur Zerstörung der Ware bei einer gewöhnlichen Abnutzung kommen kann, und zwar unabhängig von der Dauer der Garantiefrist.

2.4. Voraussetzung für den Erhalt eines guten Zustandes der Ware, und seiner langen Lebensdauer, ist eine richtige und regelmäßige Pflege. Bei der Pflege der Ware ist es notwendig, den, auf dem Etikett oder Verpackung, die mit der Ware ausgegeben wird, angeführten Symbolen zu folgen. Zugleich hat jedes Produkt in dem E-Shop auf www.silvernite.eu in der Warenbeschreibung die Anleitung für seine Pflege. Es ist notwendig, dies, sowie die Anweisungen, zu befolgen, ansonsten ist es nicht möglich, eventuellen Beschwerden nachzukommen.

 

III. Grundlegende Bestimmungen zur Haftung des Verkäufers für Warenmängel

3.1. Als Warenmangel versteht sich vor allem ein Mangel des verwendeten Materials oder ein Mangel, der durch ein fehlerhaftes Technologieverfahren bei der Produktion oder durch unangemessene Produktionstechnologie verursacht wurde.

3.2. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass folgende Veränderungen der Ware oder derer Eigenschaften keine Mängel sind. Beschädigungen, die als Folge einer Warenabnutzung durch ein gewöhnliches Nutzen, eine unangemessene Nutzungsart, ein Nutzen der Ware zum unangemessen Zweck, eine unangemessene oder ungenügende Pflege, eine übermäßige Nutzungsintensität, eine unangemessene Wahl der Warengröße, eine Beschädigung oder jeglichen Eingriff seitens Käufers oder Dritten entstanden sind, oder infolge natürlicher Veränderungen des Materials, aus dem die Ware produziert wurde. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Begutachtung des reklamierten Mangels es notwendig ist, auch die Dauer und Intensität der Nutzung in Betracht zu nehmen.

 

IV. Haftung für Mängel, Garantie im Bezug zum Käufer, der ein Verbraucher ist

4.1.  Die Haftung des Verkäufers im Bezug zum Käufer , der ein Verbraucher ist, für Mängel an der Ware, unterliegt den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuches, und dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Slg., in der geänderten Fassung.

4.2. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Warenübernahme vom Lieferanten den Stand der Ware zu überprüfen. Sollte die Verpackung beschädigt sein, oder andere Tatsachen auftreten, die darauf hinweisen, dass auch die Ware selbst beschädigt sein konnte, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer die Lieferung nicht zu übernehmen, oder einen Bericht über die Beschädigung der Lieferung mit der Person, von der der Käufer die Lieferung übernimmt, zu erstellen. Der Käufer ist verpflichtet, über diese Beschädigung sowohl den Lieferanten, als auch den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Wirft der Käufer die Warenmängel ohne unnötige Verzögerung nicht vor, kann der Verkäufer von ihm einen Schadenersatz, der dem Verkäufer durch diese Verzögerung entstanden ist, verlangen.

4.3.  Der Verkäufer haftet dem Käufer, der ein Verbraucher ist, dafür, dass die verkaufte Ware bei ihrer Übernahme durch den Käufer mit dem Kaufvertrag übereinstimmt, vor allem, dass sie mangelfrei ist. Als Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag versteht man:

- dass die verkaufte Ware eine solche Qualität und Nutzungseigenschaften besitzt, die sowohl der Vertrag anfordert, als auch der Verkäufer, Produzent oder sein Vertreter beschreiben, oder die (Qualität und Nutzungseigenschaften) aufgrund der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet werden, ggf. besitzt die Ware die Qualität und Nutzungseigenschaften, die für eine solche Ware typisch sind,

- dass die Verkaufte Ware den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht, in einer entsprechenden Menge, einem entsprechenden Maß oder Gewicht ist, und dem Zweck entspricht, den der Verkäufer für die Nutzung der Ware angibt oder für den die Ware gewöhnlich genutzt wird.

4.4. Wenn die Sache Mängel aufweist oder nicht die Eigenschaften besitzt, die oben spezifiziert wurden, oder im Gesetz § 2161 des Zivilgesetzbuches beschrieben sind, hat der Käufer das Recht auf eine kostenlose, ordentliche und rechtzeitige Behebung des Mangels oder auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache. Wenn dies nicht möglich ist, hat er das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten.

- Handelt es sich um einen Mangel, der beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, das der Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordentlich behoben wird und der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel ohne unnötige Verzögerung zu beseitigen. Ist dies, angesichts der Mangelnatur, nicht unangemessen, kann der Käufer einen Warenaustausch verlangen. Wenn diese Vorgehensweise nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

- Wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht beseitig werden kann und der verhindert, die Sache ordentlich als eine mangelfreie Sache zu nutzen, hat der Käufer das Recht auf den Warenaustausch oder vom Vertrag zurück zu zutreten.

- Wenn es um Mängel geht, die nicht behoben werden können und der Käufer keinen Warenaustausch verlangt, hat er das Recht vom Kaufvertrag zurück zu zutreten.

- Wenn es um Mängel geht, die behoben werden können und in größeren Mengen oder wiederholend vorkommen und eine ordentliche Nutzung der Ware verhindern, hat der Käufer das Recht auf Lieferung einer neuen Ware, auf die Beseitigung des Mangels oder auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Recht aus Schlechterfüllung steht jedoch dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache über ihren Mangel wusste oder den Mangel selbst verursacht hat.

4.5. Ein Mangel, der während der ersten 6 Monate ab dem Tag der Übernahme der Sache auftritt, wird für einen Mangel gehalten, der hier bereits vor der Übernahme bestanden hat. Seine durchgeführte Wahl kann der Käufer nicht ohne das Einverständnis des Verkäufers ändern. Teilt der Käufer den Mangel ohne unnötige Verzögerung nicht mit, nachdem er diesen bei einer rechtzeitigen Überprüfung und ausreichenden Pflege feststellte, wird ihm das Gericht sein Recht aus Schlechterfüllung nicht anerkennen. Handelt es sich um einen versteckten Mangel, gilt dasselbe, wenn der Mangel nicht rechtzeitig ohne unnötige Verzögerung nachdem der Käufer diesen bei einer ausreichenden Pflege feststellen konnte. Die Gewährungsfrist endet spätestens zwei Jahre nach der Abgabe der Sache an den Käufer.

4.6. Geht es um eine unbenutzte Ware, haftet der Verkäufer für die Mängel, die nach der Warenübernahme in der Garantiefrist als eine Diskrepanz zu dem Kaufvertrag erscheinen.

4.7. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Abnutzung der Ware, die durch eine gewöhnliche Nutzung verursacht wurde. Bei der Ware mit einem niedrigeren Kaufpreis bezieht sich die Garantie nicht auf solche Mängel, aufgrund deren der niedrigere Kaufpreis verhandelt wurde. Handelt es sich um eine benutzte Ware, haftet der Verkäufer nicht für die Mängel, die dem Maß der Nutzung oder Abnutzung, welche die Ware bereits bei der Übernahme durch den Käufer hatte, entsprechen.

4.8. Der Verkäufer bietet für die Ware eine Garantie mit einer Dauer von 24 Monaten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer. Die Haftungsrechte für die Mängel erlöschen dann, wenn sie nicht in der Garantiefrist geltend gemacht wurden.

 

V. Haftung für Mängel, Garantie im Bezug zum Käufer, der kein Verbraucher ist

5.1. Haftung des Verkäufers im Bezug zum Käufer, der kein Verbraucher ist, für Mängel an der Ware, unterliegt den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuches, vor allem § 2099 ff, sofern nachstehend in dieser Beschwerdeordnung nichts anderes bestimmt ist.

5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach seiner Übernahme zu prüfen.

5.3. Nach einer ordentlichen und rechtzeitigen Mitteilung über den Mangel an der Ware und ohne Rücksicht auf die Tatsache, ob der Kaufvertrag, durch die Lieferung der Ware, welche Mängel aufweist, in einer wesentlichen oder unwesentlichen Art und Weise verletzt wurde, ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl, die Mängel der Ware zu beseitigen, entweder durch die Warenreparatur oder durch Ersatzware, die er dem Käufer für die Mängelware liefert.

5.4. Beseitigt der Verkäufer die Mängel an der Ware durch eine Reparatur oder Ersatzlieferung für die fehlerhafte Ware an den Käufer nicht binnen 30 Tagen ab dem Tag der rechtzeitigen Mitteilung des Käufers über den Mangel, ist der Käufer berechtigt, einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder von dem Kaufvertrag zurück zu treten. Hiermit werden die Bestimmungen § 2100-2112 des Zivilgesetzbuches berührt. Fordert der Verkäufer den Käufer zur Warenübernahme nach der durchgeführten Reklamation bevor dem Verkäufer die Erklärung des Käufers über seinen Rücktritt von dem Kaufvertrag oder über seinen Antrag auf einen Preisnachlass eingereicht wird, ist der Käufer verpflichtet, die Ware anhand der erfüllten Reklamation zu übernehmen, wobei sein Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam ist und dem Käufer auch kein Anspruch auf einen Preisnachlass zusteht.

5.5. Die Rechte des Käufers, die sich aus der Haftungspflicht für die Mängel ergeben, hat der Käufer verpflichtend in einer schriftlichen Form an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers, oder an die folgende E-Mail-Adresse des Verkäufers office@silvernite.eu, zusammen mit der Warensendung, auf eigene Kosten geltend zu machen.

5.6. Als Augenblick der Mitteilung über die Mängel wird der Augenblick gehalten, in dem der Verkäufer von dem Käufer eine schriftliche Mitteilung über die Mängel, zusammen mit der reklamierten Ware, erhalten hat. Der Käufer ist bei der Geltendmachung seiner Ansprüche im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet, dem Verkäufer die Ware in einem kompletten, sauberen und hygienisch unbedenklichen Zustand zu liefern. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die zurückgesandte Ware anzunehmen, sofern diese verunreinigt ist.

5.7. Der Käufer ist verpflichtet, die Haftungsrechte für die Mängel unverzüglich geltend zu machen, sobald der Mangel zum Vorschein kommt. Eine grundlose Verzögerung, und eine etwaige Nutzung trotz einem entdeckten Mangel, kann die Verschlechterung des Mangels verursachen und der Grund für eine Ablehnung der Reklamation sein.

VI. Beschwerdeverfahren

6.1. Falls der Käufer bei dem Verkäufer eine beschädigte Ware reklamiert, ist der Käufer berechtigt dies in einer Schriftform zu tun, und zwar an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers, oder an folgende E-Mail-Adresse des Verkäufers office@silvernite.eu, geltend zu machen. Bei der Geltendmachung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, den Grund der Reklamation, sowie alle Mängel, die er bei der reklamierten Ware findet, anzugeben. Als Augenblick der Mitteilung über die Mängel wird der Augenblick gehalten, in dem der Verkäufer von dem Käufer die reklamierte Ware erhalten hat.

6.2. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware mit allem Zubehör und allen Formalitäten, in einem sauberen und hygienisch unbedenklichen Zustand, an die Adresse des Verkäufers zu senden, d. h. wie er es vom Verkäufer übernommen hat, einschließlich einer Kopie des Kaufbeleges, aus dem die Rechtzeitigkeit der Reklamation ersichtlich ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet die reklamierte Ware anzunehmen, wenn die Ware verunreinigt ist. Wenn der Käufer die Ware reklamiert, ist er nicht verpflichtet die Ware mit ihrer ursprünglichen Verpackung zurückzugeben, jedoch für den Fall eines Rücktritts vom Kaufvertrag binnen 14 Tagen ab der Warenlieferung ist auch die ursprüngliche Verpackung (also z. B. der Karton usw.) eine wichtige Bedingung, damit ein erfolgreicher Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen kann.

6.3. Der Käufer schickt die reklamierte Ware postalisch an die Adresse des Verkäufers und ist dabei verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Ware nicht weiter beschädigt wird (die Ware ordentlich und mit Hinsicht auf die gewählte Art und Natur des Transports zu verpacken).

6.4. Über die Übernahme der reklamierten Ware wird vom Verkäufer unverzüglich ein Protokoll in Schriftform erstellt – also eine Bestätigung dafür, dass der Verbraucher die Reklamation geltend gemacht hat, sowie eine Bestätigung für den Inhalt der Reklamation und für die angeforderte Art und Weise der Reklamation. Die Kopie dieses Protokolls wird dem Verbraucher via E-Mail an die in der Bestellung angeführten Adresse gesendet. Der Verbraucher ist verpflichtet, während des Beschwerdeverfahrens nach Aufforderung dieses Protokoll dem Verkäufer vorzulegen.

6.5. Die Frist für ein Beschwerdeverfahren beginnt ab dem Tag der Warenübernahme durch den Verkäufer, bzw. ab dem Tag der Erstellung des Reklamationsprotokolls – der Bestätigung über die Geltendmachung der Mängelhaftung.

6.6. Der Verkäufer, oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter, entscheidet über ein Beschwerdeverfahren sofort, in komplizierten Fällen binnen drei Arbeitstagen. In dieser Frist wird der Zeitraum, der der Produkt- oder Dienstleistungsart entspricht und notwendig für eine fachkundige Mängelbegutachtung ist, nicht eingerechnet. Die Reklamation, einschließlich der Mängelbeseitigung muss ohne unnötige Verzögerung spätestens binnen 30 Tagen ab der Geltendmachung der Reklamation erfolgen, wenn der Verkäufer und Verbraucher keine längere Frist vereinbart haben. Nach dem Ablauf dieser Frist stehen dem Verbraucher die gleichen Rechte zu, als ob es sich um einen Mangel handelte, der nicht zu beseitigen ist. Die Rechte aus der Mängelhaftung werden bei dem Verkäufer, bei dem die Sache gekauft wurde, geltend gemacht. Wird jedoch in der Garantieerklärung ein anderer Unternehmer für die Reparatur erwähnt, entweder direkt beim Verkäufer vor Ort oder an einem anderen Ort, der für den Käufer besser erreichbar ist, kann der Käufer sein Recht auf Reparatur während der Garantiefrist bei dem Unternehmer geltend machen, der für die Reparatur bestimmt wurde. Wenn es nicht möglich ist, die Reparatur auf dieser Art und Weise durchzuführen, erfolgt diese durch den Verkäufer.

6.7. Im Falle einer berechtigten Reklamation entsteht dem Käufer ein Recht auf einen Ersatz der, mit der geltend gemachten Reklamation verbundenen, notwendigen Kosten, und zwar in der notwendigen Höhe (notwendige Kosten, die im Zusammenhang mit der Reklamation entstanden sind). Die Reklamationskosten auf der Seite des Kunden sollten der Art und Natur der reklamierten Ware entsprechen. Im Falle einer offensichtlich unberechtigten Reklamation hat der Verbraucher keinen Anspruch auf einen Ersatz seiner Kosten, die mit der Erledigung der Reklamation verbunden sind, und zugleich besitzt auch der Verkäufer keinen Anspruch auf einen Ersatz der Kosten, die auf seiner Seite entstanden sind (sofern es sich auf der Seite des Verbrauchers beispielsweise um keine wiederholte, offensichtlich unbegründete Reklamation gehandelt hat, der man entnehmen kann, dass es sich auf der Seite des Verbrauchers um ein Rechtemissbrauch handelte.)

6.8. Anspruch auf Geltendmachung der Garantie erlischt in folgenden Fällen:

-  Beschädigung der Ware beim Transport (Pflicht, die Beschädigung mit dem Beförderer SOFORT bei der Warenübernahme zu klären). Bei der Warenübernahme vom Beförderer überprüfen Sie sorgfältig die gelieferte Ware. Übernehmen Sie keine Lieferung, die Anzeichen von Mängeln hat. Ist die Ware beschädigt, obwohl die Verpackung intakt ist, ist es notwendig, sowohl die Beförderungsgesellschaft als auch den Verkäufer über diese Tatsache unverzüglich zu informieren,

-  Beschädigung von Schutzsiegel und Schutzaufkleber, sofern sie sich auf der Ware befinden,

-  unprofessioneller Umgang, oder wenn die Beschädigung durch den Käufer verursacht wurde

-  Ware wurde durch Naturgewalt beschädigt,

-  Ware wurde zu spät reklamiert, d. h. das Produkt oder die Ware wurde von dem Kunden auch trotz des festgestellten Mangels weiter genutzt,

-  Ware hatte einen Mangel bereits vor der Übernahme durch den Kunden und diesem war der Mangel bereits vor der Warenübernahme bekannt.

6.9. Falls es zu einem Warenaustausch aufgrund der Reklamation durch den Käufer oder aufgrund der geltend gemachten Mängel der Ware kam, bezieht sich auf diese neu gelieferte Ware das Rücktrittsrecht des Käufers mit einer Frist von 14 Tagen ab der Lieferung der neuen Ware nicht, da sich diese Frist nur auf die ursprünglich gelieferte Ware nach der verbindlichen Bestellung des Kunden bezogen hat.

6.10. Der Zeitraum ab der Geltendmachung der Mängelhaftung bis zum Zeitpunkt, in dem der Käufer nach dem Fertigstellen der Reparatur verpflichtet war, die Ware zu übernehmen, wird zu der Garantiefrist nicht gezählt. Also wird zu der Garantiefrist nicht der Zeitraum gezählt, während dessen die Reklamation erledigt wird, und zwar bis zu dem Punkt, wo der Käufer verpflichtet war, die Ware zu übernehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer sein Recht geltend gemacht hat, sowie eine Bestätigung für den Inhalt der Reklamation und für die von dem Käufer angeforderte Art und Weise der Reklamation; und weiterhin eine Bestätigung über das Datum und über die Art und Weise des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Reparaturdurchführung und deren Dauer.

6.11. Für den Fall, dass die Reklamation abgelehnt wird, stellt der Verkäufer dem Verbraucher eine schriftliche Begründung dieser Ablehnung aus. Diese Pflicht bezieht sich auch auf andere Personen, die für die Durchführung der Reparatur bestimmt wurden.

6.12. Falls es zu einem Warenaustausch aufgrund der Reklamation des Käufers oder aufgrund der geltend gemachten Mängel der Ware kam, teilt der Verkäufer dem Käufer an seine E-Mail, nach der erledigten Reklamation, den Termin des Warenversandes mit. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer vor dem Ablauf dieser Frist mitteilt, dass die Reklamation in der Frist nach dem Art. 6.11. dieser Beschwerdeordnung nicht erledigt wird.

6.13. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die ihm von dem Verkäufer nach der Erledigung der Reklamation zugesandte Ware zu übernehmen. Sollte es zu einer solchen Situation kommen, dass der Käufer die Ware, die ihm nach der Durchführung der Reklamation zugesandt wurde, nicht übernimmt, verpflichtet sich der Verkäufer dazu, dem Käufer erneut die Ware zu zusenden, die er ihm nach der Erledigung der Reklamation übergeben soll. Diese zweite Sendung wird jedoch auf Kosten des Käufers erfolgen. Sollte auch bei dem zweiten Versuch die Zustellung der Ware nach der Reklamation an den Käufer nicht gelingen, so ist der Verkäufer nicht mehr verpflichtet diese Ware dem Käufer zu zusenden und ist berechtigt, dem Käufer die Kosten für die Lagerung der Ware nach der Reklamation zu berechnen. Diese Kosten entstehen in der Höhe, die für den Ort und den Zeitraum als gewöhnlich gilt.

VII. Schlussbestimmungen

7.1. Der Käufer ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde oder seinem Vorschlag zur Lösung des Streitfalls mit dem Verkäufer durch ein außergerichtliches Verfahren an die Tschechische Handelsinspektionsbehörde zu wenden, die das Aufsichts- und Kontrollorgan der Staatsverwaltung ist. Detaillierte Information zu der Kontrollzuständigkeit der Tschechischen Handelsinspektionsbehörde sind unter der Adresse http://www.coi.cz/cz/spotrebitel/prava-spotrebitelu/ zu finden.

7.2. Falls es zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der ein Verbraucher ist, zu einem Verbraucherstreit aus einem Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag kommt und es nicht gelingt, diesen im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen, kann der Verbraucher einen Vorschlag für eine außergerichtliche Lösung diesen Streites bei dem für außergerichtliche Lösungen der Verbraucherstreitfälle bestimmten Subjekten einreichen:

Česká obchodní inspekce
Ústřední inspektorát – oddělení ADR
Štěpánská 15
120 00 Praha 2
E-Mail: adr@coi.cz
Web: adr.coi.cz

7.3. Der Käufer, der ein Verbraucher ist, kann auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS), die durch die Europäische Kommission errichtet wurde, unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

7.4. Diese Beschwerdeordnung wird ab dem 1. Oktober 2020 wirksam. Änderungen an der Beschwerdeordnung vorbehalten.